Lexikon
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Demokratie
Das Wort kommt aus dem Altgriechischen und bedeutet „Herrschaft des Volkes“. „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“: So steht es auch in Artikel 2 der Niedersächsischen Verfassung. Indem sie ihre Volksvertreter für eine bestimmte Zeit wählen, üben die Bürgerinnen und Bürger diese „Staatsgewalt“ aus. Gefällt den Menschen die Arbeit der Politikerinnen und Politiker nicht, dann wählen sie diese beim nächsten Mal einfach nicht wieder. Noch direkter beteiligen sich die Bürgerinnen und Bürger, wenn sie sich selbst zur Wahl aufstellen lassen und im Parlament mitbestimmen.