Lexikon

Föderalismus
Deutschland ist ein Bundesstaat. So nennt man den Zusammenschluss mehrerer Einzelstaaten zu einem Gesamtstaat. Die einzelnen Staaten heißen in Deutschland Bundesländer. Die Aufgaben und Rechte sind zwischen „Bund“ – kurz für Bundesrepublik – und den Ländern aufgeteilt: Das Grundgesetz regelt, was die Länder entscheiden dürfen – und was der Bund im Bundestag in Berlin beschließt. Das Thema Bildung ist zum Beispiel „Ländersache“. Der Bund dagegen kümmert sich um Dinge, die für ganz Deutschland einheitlich gelten sollen – zum Beispiel die Bundeswehr. Dieses enge Miteinander von Bund und Ländern in einem Bundesstaat nennt man Föderalismus.