Lexikon
Glossar Jugendseite
Indemnität
Im Gegensatz zur Immunität kann der Landtag die Indemnität seiner Abgeordneten nicht aufheben. Indemnität bedeutet, dass Abgeordnete im Plenum und in den Ausschüssen sagen können, was sie wollen – und abstimmen dürfen, wie sie wollen. Die Indemnität sorgt dafür, dass sie im Parlament frei und ungezwungen ihre Meinung sagen können. Allerdings hat die Redefreiheit Grenzen: Abgeordnete, die andere Menschen verleumden, also bewusst falsche Dinge über jemanden behaupten, können gerichtlich verfolgt werden.