Lexikon

Bücher in der Landtagsbibliothek

Glossar Jugendseite

Petitionen

Du fühlst dich durch ein Gesetz benachteiligt, hast Ärger mit einer Behörde oder möchtest Verbesserungsvorschläge zu einem Thema machen? Dann kannst du dich – wie jede Bürgerin und jeder Bürger – mit einer schriftlichen Bitte, einer Petition, an den Landtag wenden. Das ist dein Grundrecht und steht im Grundgesetz. Petitionen kannst du auch online einreichen. Im Petitionsausschuss und auch in den Fachausschüssen prüfen Landtagsabgeordnete dann die Bitten und antworten darauf. Natürlich können sie nicht jede Bitte erfüllen. Es kommt aber vor, dass Gesetze aufgrund einer Petition geändert werden.