Von der Landtagswahl zur ersten Sitzung

Muster eines Stimmzettels

Die Landtagswahlen

Wer wählt eigentlich wen?

Klare Antwort: Wir wählen die Landtagsabgeordneten – und die gewählten Politikerinnen und Politiker wählen dann die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten. Deutschland ist eine repräsentative Demokratie. Das bedeutet: Das Volk wird von gewählten Abgeordneten in den Parlamenten vertreten – also repräsentiert. Deshalb nennt man Abgeordnete auch „Volksvertreter“. Auch die Landtagsabgeordneten in Hannover treffen stellvertretend für alle  Niedersächsinnen und Niedersachsen wichtige politische Entscheidungen.

 

Und wer darf wählen?

Wenn Du am Wahltag

  • mindestens 18 Jahre alt bist,
  • seit mindestens drei Monaten in Niedersachsen wohnst und
  • die deutsche Staatsangehörigkeit hast,

kannst Du Deine Stimmen bei der Landtagswahl abgeben. Alle Menschen, auf die diese drei Punkte zutreffen – also die Volljährigkeit, der Wohnort und die Staatsbürgerschaft – haben das Recht, ihren Landtag zu wählen. Sie dürfen nur nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen worden sein (z.B. in bestimmten Fällen, wenn eine Person für eine Straftat verurteilt wurde).

Wer wählen darf, bekommt rechtzeitig eine Wahl-Benachrichtigung per Post zugeschickt. Darauf stehen das Datum der Wahl und der Ort, an dem Du Deinen Stimmzettel ankreuzen kannst. Alternativ darfst Du Deinen Stimmzettel auch per Brief verschicken. Das nennt man Briefwahl.

Abgeordnete im Plenarsaal – Klick öffnet eine vergrößerte Ansicht in einem Overlay. Zum Schließen des Overlays die ESC-Taste drücken.
Wir wählen unsere Landtagsabgeordneten (© Focke Strangmann)

Das Wahlrecht war nicht immer selbstverständlich.

Bis 1919 waren Frauen in Deutschland z.B. noch bei Wahlen ausgeschlossen – in der Schweiz sogar bis 1971. Das Recht, eine Volksvertretung zu wählen, ist also eine bedeutende historische Errungenschaft. Für Demokratie und freie Wahlen kämpfen auch heute noch weltweit viele Menschen – und setzen dabei sogar ihr Leben aufs Spiel.

Gib mir fünf: Wichtige Grundregeln bei Wahlen

Die Landtagsabgeordneten werden in allgemeiner, unmittelbarer, gleicher, freier und geheimer Wahl gewählt.
Diese Wahlgrundsätze gelten auch für die Bundestags- und Kommunalwahlen.

 

Allgemein ...

... heißt, dass grundsätzlich alle Bürgerinnen und Bürger – ab 18 Jahren – wählen dürfen. Niemand darf z. B. wegen des Geschlechts oder der Religion ausgeschlossen werden.

Unmittelbar ...

... bedeutet, dass die Wahlberechtigten ihre Volksvertretung direkt wählen. Man überträgt also seine Stimme nicht auf „Wahlfrauen“ oder „Wahlmänner“ – wie bei den Präsidentschaftswahlen in den USA.

Gleich ...

... meint, dass alle Wählerinnen und Wähler gleich viele Stimmen haben – und keine Stimme mehr wert ist als eine andere.

Frei ...

... ist eine Wahl, wenn man bei seiner Wahlentscheidung von niemandem beeinflusst – zum Beispiel unter Druck gesetzt – wird.

Geheim ...

... bedeutet: Man kreuzt seinen Stimmzettel unbeobachtet in einer Wahlkabine an. Denn niemand hat das Recht zu erfahren, wer wen gewählt hat. Man kann seine Wahl aber natürlich freiwillig seinen Freunden oder Eltern verraten.


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