Von der Landtagswahl zur ersten Sitzung
Die Sitzverteilung
Welche Partei bekommt wie viele Sitze?
Nach einer Landtagswahl müssen die mindestens 135 Sitze im Niedersächsischen Landtag fair verteilt werden. Um das Wahlergebnis möglichst proportional in Landtagsmandate umzurechnen, nutzt man in Niedersachsen das d’Hondtsche Höchstzahlverfahren. Damit wird aus allen abgegebenen Zweitstimmen ermittelt, wie viele Sitze jeder Partei im Parlament zustehen: Die Zweitstimmen ergeben die Anzahl der Sitze je Partei.
Welche Personen bekommen die Sitze?
Bei der Frage, welche Personen die Sitze dann erhalten, spielen zuerst die Erststimmen eine Rolle: Die für die einzelnen Wahlkreise gewählten Direktkandidatinnen und -kandidaten ziehen auf jeden Fall in den Landtag ein. Also werden die 87 Direktmandate auf die Sitze verteilt.
Eine Partei hat mehr Sitze als Direktmandate? Dann werden die die restlichen Plätze an die Personen vergeben, die auf der vor der Wahl aufgestellten Landesliste der Partei ganz oben stehen. Das passiert also auch, wenn eine Partei keine Direktmandate gewonnen hat: Ihre errechneten Sitze werden alle an Personen aus der Landesliste verteilt.
Eine Partei hat mehr Direktmandate als errechnete Sitze?
Beispiel: Partei C hat 10 Wahlkreise gewonnen – also 10 Direktmandate. Laut Zweitstimmenergebnis stehen ihr allerdings nur insgesamt 7 Sitze im Landtag zu. Müssen drei direkt gewählte Abgeordnete jetzt zu Hause bleiben?
Nein! Partei C darf alle 10 direkt gewählten Abgeordneten nach Hannover schicken. Die fehlenden 3 Sitze erhält sie – als Überhangmandate – obendrauf. Damit dadurch die anderen Parteien aber nicht benachteiligt werden, bekommen auch sie zusätzliche Sitze. Diese nennt man Ausgleichsmandate. Es werden einfach so lange weitere „Stühle“ aufgestellt, bis die Rechnung aufgeht.
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Sitzverteilung im Landtag (19. Wahlperiode)