Von der Landtagswahl zur ersten Sitzung
Die Stimmabgabe – Wie wählst Du?
Spätestens alle fünf Jahre finden in Niedersachsen Landtagswahlen statt. Dann müssen mindestens 135 Abgeordneten-Plätze neu besetzt werden. Wer Mitglied des Landtages wird, entscheiden alle wahlberechtigten Niedersächsinnen und Niedersachsen mit zwei Stimmen: Auf den Wahlzettel werden zwei Kreuze gesetzt.
Die Erststimme
Mit dem ersten Kreuz, der Erststimme, wird eine Direktkandidatin oder ein Direktkandidat aus dem Wahlkreis gewählt, in dem man wohnt. Niedersachsen ist in 87 solcher Wahlkreise aufgeteilt. Also werden 87 Sitze über Direktmandate vergeben. Dadurch soll sichergestellt werden, dass jede Region des Bundeslandes im Parlament vertreten ist.
Beispiel: Frau Schulze ist eine Direktkandidatin auf dem Stimmzettel. Bekommt Frau Schulze die meisten Erststimmen, hat sie die Wahl gewonnen – und darf mit einem Direktmandat auf jeden Fall im Landtag sitzen. Alle anderen Direktkandidatinnen und-kandidaten aus dem Wahlkreis gehen leer aus.
Die Zweitstimme
Mit der Zweitstimme wählt man eine Partei – genauer gesagt deren Landesliste. Vor der Landtagswahl stellt jede Partei eine Liste mit ihren Kandidatinnen und Kandidaten auf. Nach der Wahl werden alle Stimmen zusammengezählt. Daraus wird errechnet, wie viel Prozent der Stimmen jede einzelne Partei insgesamt bekommen hat. Je mehr Zweitstimmen eine Partei erhalten hat, desto mehr Bewerberinnen und Bewerber von der Landesliste dürfen in den Landtag. Die Zweitstimme entscheidet also darüber, wie stark eine Partei im Landesparlament vertreten ist.
Beispiel: Partei A stehen nach Auszählung der Zweitstimmen 18 Sitze zu. Gleichzeitig hat sie 6 Wahlkreise gewonnen. Das Ergebnis: Von den 18 Sitzen gehen 6 an die erfolgreichen Direktkandidatinnen und Direktkandidaten. Und die übrigen 12 Plätze bekommen die ersten 12 Politikerinnen und Politiker von der Landesliste.
Die Die 5%-Hürde
Nicht jede Partei, die bei der Landtagswahl Stimmen erhalten hat, bekommt automatisch Sitze im niedersächsischen Landesparlament: Nur Parteien, die mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen bekommen, sind im Landtag vertreten. Hier erfährst Du mehr über die Fünf-Prozent-Klausel.
Tipp: Werde Wahlhelferin/Wahlhelfer
Mittendrin – statt nur dabei. Wenn Du wahlberechtigt bist, kannst Du live miterleben, wie eine Landtagswahl abläuft: als ehrenamtliche Wahlhelferin oder ehrenamtlicher Wahlhelfer. Die sind wichtig, damit bei der Wahl alles korrekt vor sich geht und die vielen Stimmzettel pünktlich ausgezählt sind. Willst Du selbst Wahlhelfer werden? Dann informiere Dich einige Wochen vor den Wahlen bei Deiner Gemeinde!
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Landtagswahl 9. Oktober 2022: Stimmenanteile