Wie arbeitet der Landtag?
Die Leitungsorgane des Landtages
Manchmal wird es bei Debatten im Plenum etwas lauter und hektischer, denn die Abgeordneten wollen, dass ihre Argumente gehört werden. Es wird diskutiert, gestikuliert und um die „richtige“ Politik gestritten. Dabei dürfen die Abgeordneten aber nicht alle wild durcheinander reden: Es gibt klare Spielregeln im Plenarsaal. Dass sich daran alle halten, darauf achtet die Landtagspräsidentin bzw. der Landtagspräsident. Als Oberhaupt des niedersächsischen Parlamentes leitet er oder sie die Plenarsitzungen, ruft Rednerinnen und Redner auf und achtet darauf, dass diese ihre Redezeiten nicht überschreiten.
Die Präsidentin oder der Präsident plant und koordiniert die gesamte Arbeit des Plenums und leitet die Verwaltung des Landtages. Dabei wird sie oder er vom Präsidium unterstützt und vertreten.
Im Ältestenrat sitzen die Abgeordneten, die viel Erfahrung in der Parlamentsarbeit haben. Und nicht – wie der Name irreführend angibt – automatisch die ältesten Abgeordneten. Dem Ältestenrat gehören die Landtagspräsidentin bzw. der Landtagspräsident und 15 Abgeordnete an, die von den verschiedenen Fraktionen benannt werden. Er beschließt die Geschäftsordnung, die Sitzordnung im Parlament, bereitet die Tagesordnungen der Plenarsitzungen vor und entscheidet, wie viel Redezeit die Fraktionen bekommen. Außerdem werden im Ältestenrat Streitigkeiten zwischen Abgeordneten und dem Präsidium besprochen und geschlichtet.
Weitere Informationen:
Mehr zur Landtagspräsidentin auf der Hauptseite des Landtages
Zusammensetzung des Präsidiums auf der Hauptseite des Landtages
Zusammensetzung des Ältestenrates auf der Hauptseite des Landtages