Abgeordnete
Nach der Verfassung vertreten die Mitglieder des Landtages das ganze Volk – nicht nur ihre eigenen Wählerinnen und Wähler. Sie sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Um ungehindert ein freies Mandat wahrnehmen zu können, gewährt die Verfassung Abgeordneten besondere Schutz-, Teilnahme- und Mitwirkungsrechte.