Anfragen
Im Niedersächsischen Landtag gibt es Große Anfragen, Kleine Anfragen zur schriftlichen und zur kurzfristigen schriftlichen Beantwortung, Kleine Anfragen für die Fragestunde und Dringliche Anfragen. Die Einzelheiten dazu sind in den §§ 45 bis 48 der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages geregelt.
Große Anfragen können durch Fraktionen oder mindestens zehn Mitglieder des Landtages an die Landesregierung gerichtet werden. Sie müssen durch die Landesregierung schriftlich beantwortet werden und werden im Plenum besprochen.
Kleine Anfragen zur schriftlichen und zur kurzfristigen schriftlichen Beantwortung können durch jedes Mitglied des Landtages an die Landesregierung gerichtet werden. Auch sie müssen von der Landesregierung schriftlich beantwortet werden, werden jedoch nicht im Plenum besprochen.
Das Recht, Kleine Anfragen für die Fragestunde einzureichen, haben nur Fraktionen. In der Regel findet in jedem Tagungsabschnitt eine Fragestunde statt.
Der Ältestenrat legt eine Reihenfolge fest, nach der das Fragerecht gleichmäßig zwischen den Fraktionen wechselt. Entsprechend dieser Festlegung werden dann in jeder Fragestunde zwei Anfragen behandelt.