Aufgaben des Landtages
Der Landtag verabschiedet Gesetze; er wählt die Präsidentin oder den Präsidenten und das Präsidium des Landtages, die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten, die Mitglieder des Staatsgerichtshofes, die Präsidentin oder den Präsidenten und die Vizepräsidenten/-innen des Landesrechnungshofs und die oder den Landesbeauftragten für Datenschutz; er bildet Ausschüsse, beschließt den jährlichen Landeshaushalt, bestätigt und kontrolliert die Landesregierung.