Ausgleichsmandate

Die für den Niedersächsischen Landtag geltende gesetzliche Mindestzahl von 135 Abgeordneten kann sich durch so genannte Überhang- und Ausgleichsmandate erhöhen. Überhangmandate werden vergeben, wenn eine Partei mehr Direktmandate errungen hat, als ihr Mandate nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Damit dennoch die relative Stimmengewichtung unter den im Landtag vertretenen Parteien erhalten bleibt, wird zunächst die Mindestzahl der Sitze um die doppelte Zahl der Überhangmandate erhöht. Dann findet auf der Grundlage dieser Gesamtsitzzahl eine neue Verteilung der Mandate auf alle in den Landtag einziehenden Parteien statt.