Budgetrecht

Das Budgetrecht, also die Befugnis, zu entscheiden, wofür wie viel Geld ausgegeben wird, gilt traditionell als das "Königsrecht" des Parlaments. Es umfasst die Prüfung, Änderung und Genehmigung des von der Regierung aufgestellten Haushaltsentwurfs. Zum Budgetrecht des Landtages gehört neben der Haushaltsbewilligung auch die Kontrolle über den Haushaltsvollzug. Gestützt auf die Prüfberichte des Landesrechnungshofes befindet der Landtag am Ende eines jeden Haushaltsjahres darüber, ob die Regierung und ihre Behörden plangetreu und sparsam gewirtschaftet haben.

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