Entlastungsverfahren
Im Entlastungsverfahren prüft der Landesrechnungshof nach Ende des Haushaltsjahres die Rechnungslegung der Landesregierung über die Einnahmen und Ausgaben und formuliert "Bemerkungen", in denen es die Ergebnisse der Rechnungsprüfung darstellt. Diese Bemerkungen sind für das Landesparlament eine wichtige Grundlage, wenn es am Ende um die Entlastung der Landesregierung geht. Der Landtag bestätigt mit der Haushaltsentlastung, dass die Landesregierung ordnungsgemäß mit den Finanzen des Landes umgegangen ist. Die Entlastung durch den Landtag hat allerdings nur politische Bedeutung und schließt die Haftung der Landesregierung und ihrer Bediensteten für einzelne Fehler im Umgang mit den Finanzen nicht aus.