Finanzen

Der Landtag beschließt den niedersächsischen Landeshaushalt. Das Parlament ist dabei nicht an die Vorlage der Regierung gebunden, muss allerdings bei Änderungen die dafür notwendige finanzielle Deckung schaffen. Da die meisten politischen Vorhaben Geld kosten, ist der Haushaltsentwurf eine Art Regierungsprogramm in Zahlen. Seine Debatte im Landtag gehört zu den Höhepunkten der parlamentarischen Auseinandersetzung. Das Budgetrecht, also die Befugnis, zu entscheiden, wofür wie viel Geld ausgegeben wird, gilt traditionell als das "Königsrecht" des Parlaments. Es umfasst die Prüfung, Änderung und Genehmigung des von der Regierung aufgestellten Haushaltsentwurfs.

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