Fragestunde
In der Regel findet in jedem Tagungsabschnitt des Landtages eine Fragestunde statt. Die Fraktionen können nach einer vom Ältestenrat festgelegten Reihenfolge Kleine Anfragen zur mündlichen Beantwortung in der Fragestunde an die Landesregierung richten. Die Anfragen müssen zur mündlichen Beantwortung in der Fragestunde geeignet sein und sollen nicht mehr als drei Fragesätze enthalten. Darüber hinaus sollen sie von überörtlicher Bedeutung sein. Der Ältestenrat legt eine Reihenfolge fest, nach der das Fragerecht gleichmäßig zwischen den Fraktionen wechselt. Entsprechend dieser Festlegung werden dann in jeder Fragestunde zwei Anfragen behandelt. Im Rahmen der Behandlung in der Fragestunde wird die Anfrage zunächst von einem Mitglied der fragestellenden Fraktion verlesen und dann von der Landesregierung mündlich beantwortet. Anschließend kann jede Fraktion bis zu zwei Zusatzfragen stellen, die einzeln beantwortet werden. Danach eröffnet die Präsidentin oder der Präsident eine zeitlich begrenzte Aussprache.