Geschäftsordnung
In der Geschäftsordnung des Landtages sind die Regeln für den parlamentarischen Ablauf im Detail festgelegt. Sie listet unter anderem Funktionen, Rechte und Pflichten der Abgeordneten auf, schreibt den Ablauf der Plenarsitzungen vor, regelt Redezeiten im Plenum und enthält Verhaltensregeln für Abgeordnete. Der Landtag gibt sich seine Geschäftsordnung laut Art. 21 (1) der Niedersächsischen Verfassung selbst.