Gesetzgebungs- und Beratungsdienst (GBD)
Beim Niedersächsischen Landtag besteht zur Unterstützung der Ausschüsse, der Fraktionen und der Abgeordneten ein „Gesetzgebungs- und Beratungsdienst“ (GBD) als unabhängige und neutrale Einrichtung. Dieser Dienst hat insbesondere die Aufgabe, die Beratung von Gesetzentwürfen in den Landtagsausschüssen zu begleiten. Weiterhin kann er damit beauftragt werden, Rechtsauskünfte zu erteilen, Gutachten zu erarbeiten sowie Gesetzesvorlagen und Anträge zu überprüfen und Änderungsvorschläge zu entwerfen, sofern hierzu im Auftrag genaue Angaben gemacht werden. Solche Aufträge können ihm Ausschüsse, Fraktionen und - im Rahmen der Kapazitäten des GBD - auch einzelne Landtagsmitglieder erteilen. Der GBD steht keiner politischen Gruppe nahe; er ist in seiner Tätigkeit insbesondere bei der Erstattung von Gutachten und der Abgabe von Stellungnahmen keinen fachlichen Weisungen unterworfen.