Konstituierende Sitzung
Die konstituierende Sitzung ist die erste Sitzung des Landtages in einer neuen Wahlperiode. Die Alterspräsidentin oder der Alterspräsident eröffnet die erste Sitzung und benennt zwei Mitglieder des Landtages, mit denen sie oder er den vorläufigen Sitzungsvorstand bildet. Die Alterspräsidentin oder der Alterspräsident stellt die Beschlussfähigkeit des Landtages durch Namensaufruf fest und lässt sodann die Präsidentin oder den Präsidenten wählen.