Konstituierung des Landtages (Wahlperiode)
Der Landtag wird auf fünf Jahre gewählt. Der Landtag tritt spätestens am 30. Tag nach der Landtagswahl zusammen (Konstituierende Sitzung). Seine Wahlperiode beginnt mit seinem Zusammentritt und endet mit dem Zusammentritt des nächsten Landtages. Der nächste Landtag ist frühestens 56, spätestens 59 Monate nach Beginn der Wahlperiode zu wählen.