Kontrollfunktion des Landtages
Eine der wichtigsten Aufgaben des Landtages ist es, die Landesregierung zu überwachen. Deshalb gibt die Niedersächsische Verfassung den Volksvertretern ein umfassendes Auskunfts- und Fragerecht. Die Regierung muss Anfragen von Abgeordneten nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig beantworten. Außerdem muss die Regierung auf Verlangen von mindestens einem Fünftel der Mitglieder eines Ausschusses Akteneinsicht gewähren. Die Landesregierung ist in bestimmten Fällen auch verpflichtet, den Landtag von sich aus zu informieren: etwa über die Vorbereitung von Gesetzen, über Grundsatzfragen der Landesplanung oder Großvorhaben.