Landesregierung

Die Landesregierung besteht aus der Ministerpräsidentin oder dem Ministerpräsidenten und den Ministerinnen und Ministern. Gemeinsam bilden sie das Kabinett. Das Kabinett bestimmt die Leitlinien der Landespolitik, verteilt die Aufgaben zwischen den verschiedenen Ministerien, beschließt Gesetzesentwürfe, die dann dem Niedersächsischen Landtag zur Abstimmung vorgelegt werden müssen. Auf die Bundesgesetzgebung nimmt die Landesregierung Einfluss über den Bundesrat. Diese Ländervertretung bestätigt oder verwirft Gesetzesvorlagen des Bundestages und kann eigene Gesetze einbringen. Niedersachsen besitzt im Bundesrat sechs Stimmen.

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