Mehrheitswahl

Grundsätzlich gibt es zwei Wahlrechtssysteme zur Auswahl: die Mehrheitswahl und die Verhältniswahl. Bei der Mehrheitswahl wird zwischen absoluter und relativer Mehrheit unterschieden. Für eine absolute Mehrheit brauchen die Kandidaten mehr als 50 Prozent aller Stimmen. Reicht eine relative Mehrheit, so gewinnt derjenige, der mehr Stimmen erhält als jede andere Kandidatin oder jeder andere Kandidat.

Das Wahlsystem für die Landtagswahl ist eine Mischung aus Mehrheitswahl und Verhältniswahl. Wer einen Wahlkreis gewonnen hat, ergibt sich durch das Auszählen der Erststimmen nach den Regeln der Mehrheitswahl. Die Gewinner erhalten in jedem Fall einen Sitz im Landtag. Die verbleibenden Sitze stehen den Bewerberinnen und Bewerbern auf den Landeslisten zu. Dabei gelten die Regeln der Verhältniswahl.