Ministerpräsidentin/Ministerpräsident
Oberste Repräsentantin oder Repräsentant der Landesregierung ist die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident. Ihre oder seine Behörde ist die Staatskanzlei. Die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident wird vom Landtag gewählt; sie oder er ernennt die Ministerinnen und Minister, die dann vom Landtag bestätigt werden müssen.