Namensaufruf, Abstimmung durch
Bedarf ein Beschluss im Plenum einer Mehrheit, die nach der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Landtages zu berechnen ist, so ist durch Namensaufruf abzustimmen. In diesem Fall ruft ein Mitglied des Sitzungsvorstandes alle Abgeordneten in alphabetischer Reihenfolge mit ihrem Namen auf. Die Aufgerufenen geben ihre Stimme durch Zuruf („Ja“, „Nein“, „Enthaltung“) ab. Im Stenografischen Bericht wird lediglich das Gesamtergebnis vermerkt und nicht - wie bei der namentlichen Abstimmung - wie jedes Mitglied des Landtages gestimmt hat.