Niedersächsische Verfassung
Die Landesverfassung lehnt sich eng an das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland an. Sie bekennt sich zu den dort erklärten Grundrechten und bestimmt, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht. Die Verfassung legt die organisatorischen Grundlagen des Landes Niedersachsen fest und definiert die Regeln, nach denen Landespolitik gestaltet wird. Die Niedersächsische Verfassung erklärt die im Grundgesetz festgelegten Grundrechte zu unmittelbar geltendem Landesrecht. Darüber hinaus regelt sie die Arbeit des Parlaments, der Regierung und ihrer Behörden sowie der Justiz.