Petitionen (Eingaben)
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland garantiert "Jedermann" das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen und - vor allem - an die Volksvertretungen, die Parlamente, zu wenden. Bewusst hat der Verfassungsgeber dieses Grundrecht jedem eingeräumt, der sich durch eine Verwaltungsentscheidung benachteiligt fühlt oder Bitten und Vorschläge zur Gesetzgebung vorbringen will. Es steht Minderjährigen, Ausländern, unter Betreuung stehenden Personen oder Strafgefangenen genauso zu wie etwa Verbänden, Bürgerinitiativen, Vereinen und Unternehmen. Überdies ist das Petitionsrecht zwar ein persönliches Recht, kann aber auch für andere mit deren Einverständnis und auch in Angelegenheiten, die nicht individueller Natur sind, sondern das Allgemeinwohl berühren, wahrgenommen werden.