Präsident/-in und Präsidium
Die höchste Repräsentantin oder der höchste Repräsentant des niedersächsischen Parlaments und damit Vertreterin oder Vertreter aller Abgeordneten ist die Landtagspräsidentin oder der Landtagspräsident. Die Präsidentin oder der Präsident des Landtages, deren oder dessen Stellvertreterinnen oder Stellvertreter sowie die Schriftführerinnen und Schriftführer bilden das Präsidium. Die Präsidentin oder der Präsident vertritt den Landtag, übt das Hausrecht und die Ordnungsgewalt in den Räumen des Landtages aus, wahrt die Würde und die Rechte des Landtages und verwaltet seine Angelegenheiten nach Maßgabe der Verfassung. Das Präsidium unterstützt die Präsidentin oder den Präsidenten in Angelegenheiten der Verwaltung des Landtages.