Regierungserklärung

In einer Regierungserklärung erläutert die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident oder eine Ministerin/ein Minister dem Parlament politische Leitlinien, Handlungen und Pläne der Landesregierung. Zu Beginn einer Amtszeit gibt die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident vor dem Landtag eine Regierungserklärung ab, in der sie oder er die Politik der Regierung für die kommende Wahlperiode vorstellt. Während der laufenden Wahlperiode kann die Landesregierung von sich aus Erklärungen zu aktuellen politischen Themen vor dem Parlament abgeben. Sie kann jedoch vom Landtag nicht verpflichtet werden, Erklärungen abzugeben. Die Regierungserklärung hat keine juristische, jedoch eine bedeutende politische Verbindlichkeit für Parlament und Regierung.