Richtlinienkompetenz / Ressortprinzip
Artikel 37 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung regelt, dass die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident die Richtlinien der Politik bestimmt und die Verantwortung dafür trägt (Richtlinienkompetenz). Innerhalb dieser Richtlinien leitet jedes Mitglied der Landesregierung seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung (Ressortprinzip).