Schlussabstimmung

Nachdem ein Gesetzentwurf die parlamentarische Beratung durchlaufen hat, wird über den Gesetzentwurf abgestimmt. In dieser Schlussabstimmung zeigen die Abgeordneten ihre Zustimmung bzw. Ablehnung des Gesetzentwurfs durch Aufstehen vom Platz bzw. Sitzenbleiben. Soweit nicht die Verfassung etwas anderes vorschreibt, entscheidet die einfache Mehrheit.

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