Sonderausschuss
Der Landtag kann gemäß Paragraf 10 Absatz 2 der Geschäftsordnung weitere Ausschüsse einrichten, dazu zählen auch Sonderausschüsse. Der Begriff „Sonderausschuss“ ist in der Geschäftsordnung selbst sowie der Niedersächsischen Verfassung nicht aufgeführt, findet sich aber im Niedersächsischen Abgeordnetengesetz. Im Vergleich zu Ständigen Ausschüssen – beispielsweise der Innenausschuss – zeichnen sich Sonderausschüsse dadurch aus, dass sie für eine begrenzte Dauer gegründet werden und ein sehr spezifisches Thema behandeln. Ständige Ausschüsse wie der Innenausschuss sind hingegen für eine gesamte Legislaturperiode aktiv und befassen sich mit einem sehr viel umfangreicherem Themenspektrum.