Verfassungsorgane

Es gibt in Niedersachsen drei Verfassungsorgane:
Den Landtag - also das Parlament - bestehend aus den vom Volk gewählten Volksvertretern, den Abgeordneten (Legislative - gesetzgebende Gewalt).
Die Landesregierung bestehend aus der Ministerpräsidentin oder dem Ministerpräsidenten sowie den Ministerinnen und Ministern. (Exekutive - ausführende Gewalt).
Den Niedersächsischen Staatsgerichtshof als Verfassungsgericht des Landes Niedersachsen (Judikative - rechtsprechende Gewalt).