Wahlberechtigte (Landtagswahl)
An den Wahlen zum Niedersächsischen Landtag kann teilnehmen, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, mindestens 18 Jahre alt ist und seit mindestens drei Monaten in Niedersachsen seinen Wohnsitz hat.
An den Wahlen zum Niedersächsischen Landtag kann teilnehmen, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, mindestens 18 Jahre alt ist und seit mindestens drei Monaten in Niedersachsen seinen Wohnsitz hat.