Wahlleitung (Landes-)
Zuständig für das Wahlrecht in Niedersachsen ist das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport. Zusammen mit der Landeswahlleiterin gewährleistet es die Einhaltung der Wahlrechtsgrundsätze, nämlich allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen bei allen Urnengängen. Die Landeswahlleitung ist zuständig für die Berufung der Beisitzer des Landeswahlausschusses, die Aufforderung zur Einreichung von Landeslisten, die Entgegennahme und Vorprüfung von Landeslisten, die Bekanntmachung der zugelassenen Landeslisten, die Ermittlung und Bekanntgabe der vorläufigen Stimmergebnisse, die Benachrichtigung der gewählten Listenkandidaten und die Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses.