Besucher-FAQ
Häufige Fragen an uns
Sie haben Fragen zu Ihrem Landtagsbesuch? Auf dieser Seite haben wir die häufigsten Fragen aufgegriffen — vielleicht finden Sie hier bereits eine Antwort.
Falls nicht: Kontaktieren Sie uns gern
- per E-Mail an besucherdienst@lt.niedersachsen.de oder
- telefonisch unter +49(0)511 3030-2046 oder +49(0)511 3030-2054.
Kontakt zum Besucherdienst und Anmeldung
Niedersächsischer Landtag
Referat für Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Protokoll
Hannah-Arendt-Platz 1
30159 Hannover
+49 (0)511 3030-2046 | +49 (0)511 3030-2054
besucherdienst(at)lt.niedersachsen.de
Wenn Sie das Leineschloss erreichen, betreten Sie das Gebäude über den Haupteingang am Portikus (Hannah-Arendt-Platz 1, 30159 Hannover). Wenn Sie eine Plenarsitzung besuchen, möchten wir darum bitten, dass sich zunächst lediglich die Gruppenleitung am Counter des Besucherdienstes im Gebäude meldet. Die Gruppenmitglieder selbst warten bitte unter dem Vordach des Portikus bis sie vom Besucherdienst hereingebeten werden. Dies ist aus logistischen Gründen notwendig. Wenn Sie zu einer Führung in den Landtag kommen, kann die gesamte Gruppe den Landtag betreten und sich an der Pförtnerloge anmelden.
Für früher eintreffende Gäste kann die Landtagsverwaltung leider keine Vorverlegung anbieten. Aufgrund der hohen Frequenz von Besuchergruppen sind alle Zeiten eng aufeinander abgestimmt. Wir bitten um Verständnis dafür, dass Abweichungen deshalb nicht möglich sind und sind dankbar für Ihre Pünktlichkeit. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, zu dem im Einladungsschreiben genannten Zeitpunkt am Landtag einzutreffen, sodass Sie einen Programmteil nicht wahrnehmen können, kann es dazu führen, dass ein eventueller Fahrtkostenzuschuss nicht gewährt werden kann. Dies gilt insbesondere für Besuche von Plenarsitzungen. Bitte sprechen Sie uns bei Bedarf an: besucherdienst@lt.niedersachsen.de
Wir bitten um Verständnis dafür, dass bei den zeitlich begrenzten Programmen im Ablauf keine Pausen gemacht werden können. Bitte stellen Sie sich bei Ihrem Landtagsbesuch darauf ein und planen Pausen unmittelbar vor oder nach Ihrem Besuch ein.
Während des Besuchsprogramms können keine Speisen und Getränke angeboten werden. Daher bitten wir Sie – sofern Sie eine längere Anreise haben – eine Pause vor oder nach dem Landtagsbesuch einzuplanen. Gerne begrüßt Sie das Restaurant "Leineschloss" direkt am Landtag. Weitere Informationen finden sich auf der Website des "Leineschlosses". In unmittelbarer Nähe zum Landtagsgebäude finden Sie darüber hinaus ein umfangreiches Angebot. Für die Organisation vor oder nach Ihrem Besuch sind Sie selbst verantwortlich, das können wir nicht für Sie übernehmen.
Wenn Sie als angemeldete Gruppe in den Landtag kommen, ist dies nicht notwendig. Sobald Ihre Gruppenleitung Sie beim Besucherdienst angemeldet hat, werden sie vom Besucherdienst hereingebeten und erhalten Gästeausweise, die Sie gut sichtbar tragen sollten. Bei Beendigung Ihres Besuches geben Sie uns diese Gästeausweise zurück.
Nur wenn Sie als Einzelbesucherin oder Einzelbesucher in den Landtag kommen, ist es notwendig, den Personalausweis vorzuzeigen, mit dem Sie beim Sicherheitsdienst am Empfang registriert werden.
Der Sitzungsbetrieb darf durch die Besucherinnen und Besucher nicht gestört werden. Jacken/Mäntel, Kopfbedeckungen (nicht religiösen Bezuges), Rucksäcke/(Hand-)Taschen sowie Gegenstände wie Schirme sind an der Garderobe abzugeben. Es besteht die Möglichkeit, Schließfächer zu nutzen. Ggf. notwendige Schreibutensilien und Medikamente entnehmen Sie bitte vorher. Smartphones und weitere elektronische Geräte sind lautlos (Flugmodus) zu schalten. Die verantwortlichen Begleitpersonen sind verpflichtet, Ihre Gruppen vor dem Landtagsbesuch entsprechend zu unterrichten und auf deren Einhaltung zu achten.
Informationen zu den einzelnen Programmabläufen finden Sie hier . Bitte beachten Sie, dass es bei Plenarsitzungen jederzeit zu Abweichungen von der Tagesordnung kommen kann. Der Besucherdienst wird Sie entsprechend informieren, inwiefern dies Auswirkungen auf Ihren Landtagsbesuch hat. Es ist möglich, dass dadurch auch Programmteile entfallen können. Aufgrund der hohen Besucherzahlen ist es oftmals nicht möglich, diese zu einem anderen Zeitpunkt einschieben zu können.
Für Ihre eigenen, ausschließlich privaten Zwecke dürfen Sie Erinnerungsfotos machen, sofern Sie dabei die Persönlichkeitsrechte anderer Personen beachten. Während des Aufenthaltes auf einer Besuchertribüne schalten Sie bitte das Blitzlicht aus. Auf Videoaufnahmen sollte verzichtet werden.
Im Landtagsgebäude werden regelmäßig unterschiedliche Foto-, Film- und Tonaufnahmen gefertigt. Wenn Sie den Landtag besuchen, erklären Sie damit zugleich ihr Einverständnis, dass der Niedersächsische Landtag die Aufnahmen speichern und archivieren sowie unentgeltlich zeitlich und räumlich uneingeschränkt für Zwecke der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Druckerzeugnisse, Internet, Social Media) verwenden darf, solange ein eindeutiger Bezug zum Niedersächsischen Landtag erkennbar ist. Diese Einverständniserklärung ist gegenüber den Niedersächsischen Landtag jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar. Dazu genügt eine einfache Mitteilung per Mail.
Das Landtagsgebäude ist barrierefrei gestaltet. Viele Räume sind mit einer induktiven Höranlage ausgestattet. Weiter besteht für Gruppen hörbeeinträchtigter Menschen im Rahmen eines Plenarbesuches in Absprache mit dem Besucherdienst die Möglichkeit, eine Gebärdendolmetschung anzubieten. Bitte machen Sie uns frühestmöglich darauf aufmerksam. Sämtliche Räumlichkeiten sind auch für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer zugänglich. Teilen Sie uns bitte im Vorfeld mit, wenn Sie in unserem Hause Unterstützung benötigen.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, dass Fahrtkosten für den Landtagsbesuch erstattet oder bezuschusst werden. Beachten Sie bitte dazu unsere Richtlinien.