Landtagsverwaltung
Direktor und Abteilungsleitungen
Direktor - Ständiger Vertreter der Landtagspräsidentin
Die Direktorin oder der Direktor leitet die Landtagsverwaltung. Sie oder er ist ständige Vertreterin bzw. ständiger Vertreter der Präsidentin oder des Präsidenten in der Verwaltung und steht ihr oder ihm mit Rat und Tat zur Seite.
Seit 2013 ist Udo Winkelmann der Direktor beim Landtag.
Die Landtagsverwaltung ist in zwei Abteilungen untergliedert, an deren Spitze jeweils eine Abteilungsleiterin oder ein Abteilungsleiter steht. Die Abteilungen wiederum setzen sich aus verschiedenen Referaten zusammen. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst gehört keiner Abteilung an, seine Mitglieder sind bei der Ausübung ihrer Tätigkeit unabhängig.
Abteilung I: die Verwaltungsabteilung
Abteilung I im Niedersächsischen Landtag ist die sogenannte Verwaltungsabteilung. Wie der Name erahnen lässt, gehören ihr alle Referate an, die sich mit Aspekten der allgemeinen Verwaltung befassen: von Haushaltsangelegenheiten über Personalfragen bis hin zu Themen der IT-Sicherheit.
Die Leitung von Abteilung I obliegt Bengt Kleinwächter.
Als Abteilungsleiter I unterstehen ihm die Referate für:
Abteilung II: die parlamentarische Abteilung
Abteilung II ist die parlamentarische Abteilung. In den ihr zugehörigen Referaten befassen sich die Mitarbeitenden mit all den Themen, die unmittelbar mit der parlamentarischen Arbeit zusammenhängen: Die Vorbereitung von Plenar- und Ausschusssitzungen, die Erstellung von wörtlichen und zusammenfassenden Protokollen oder die Bearbeitung von Petitionen sind Beispiele dafür.
Geleitet wird die Abteilung II von Dr. Christian Wefelmeier. Er ist zudem Mitglied im Gesetzgebungs- und Beratungsdienst sowie Vertreter des Direktors.
Die Abteilung II setzt sich zusammen aus den Referaten:
- Stenografischer Dienst
- Plenum, Ausschüsse, Eingaben, Drucksachen