Landtagsverwaltung - Referat 1
Haushalt, Abgeordnetenangelegenheiten, Fraktionskostenzuschüsse, Staatliche Finanzierung der Parteien
In der Welt der Zahlen
Sämtlich haushaltsrechtlichen Angelegenheiten werden in diesem Fachreferat bearbeitet. Eine Besonderheit: Da es letztlich immer auch um's Geld geht, hat das Haushaltsreferate viel Kontakt mit allen anderen Referaten.
Haushalt
Die Mitarbeitenden aus diesem Referat haben eine verantwortungsvolle Aufgabe: Sie wachen über die Finanzen des Landtages. Wie jedes Ministerium auch, hat der Landtag einen eigenen Etat, um laufende Kosten oder notwendige Modernisierungen bezahlen zu können.Alle haushaltsrechtlichen Angelegenheiten, die im Parlament anfallen, werden im Haushaltsreferat bearbeitet. Dazu gehören zum Beispiel die Buchung von Rechnungen, die Aufstellung des sogenannten Haushaltsvoranschlages und die mittelfristige Finanzplanung für den Landtag. In Zusammenarbeit mit den anderen Referaten sorgt das Haushaltsreferat dafür, dass nur so viel Geld ausgegeben wird, wie auch vorhanden ist.
Abgeordnetenangelegenheiten
Seine Mitarbeitenden beschäftigen sich außerdem mit sämtlichen Abgeordnetenangelegenheiten organisatorischer Natur. Expertinnen und Experten im Referat kümmern sich um die Verhaltensregeln der Abgeordneten sowie um die Auszahlung der Diäten, rechnen Reisekosten ab oder berechnen die Altersbezüge ehemaliger Parlamentsmitglieder. Auch die Personalsachbearbeitung für die Mitarbeitenden der einzelnen Abgeordneten gehört zum Aufgabengebiet.
Fraktionskostenzuschüsse und staatliche Finanzierung der Parteien
Außerdem verantwortet das Referat die Fraktionskostenzuschüsse sowie Aufgaben zur staatlichen Finanzierung der Parteien.