Landtagswahlen
Verteilung der Sitze
5-Prozent-Klausel
Nur Parteien, die bei der Wahl die Fünf-Prozent-Grenze überwinden, werden bei der Sitzverteilung berücksichtigt (Fünf-Prozent-Klausel). Diese Sperrklausel verhindert eine Zersplitterung des Parlaments und gewährleistet seine politische Arbeitsfähigkeit.
Verteilung der Sitze nach d'Hondt
Das von dem belgischen Rechtswissenschaftler Professor Victor d'Hondt (1841-1901) 1882 entwickelte mathematische Verfahren wurde in Niedersachsen bis zu den Landtagswahlen 2022 eingesetzt, um die Zusammensetzung des Landtages zu errechnen.
Das d'Hondtsche Höchstzahlverfahren ermittelt, wie viele Mandate auf jede Partei nach den für sie abgegebenen Zweitstimmen entfallen. Von dieser Zahl werden die errungenen Direktmandate abgezogen. Hat eine Partei mehr Sitze errungen, als ihr nach dem d'Hondtschen Höchstzahlverfahren zustehen, so behält sie diese Sitze als Überhangmandate. Damit dennoch die relative Stimmengewichtung unter den im Landtag vertretenen Parteien erhalten bleibt, wird zunächst die Mindestzahl der Sitze um die doppelte Zahl der Überhangmandate erhöht. Dann findet auf der Grundlage dieser Gesamtsitzzahl eine neue Verteilung der Mandate auf alle in den Landtag einziehenden Parteien statt. Ein Vorteil des Verfahrens besteht darin, dass es einem einfachen Algorithmus folgt und geeignet ist, eine Reihenfolge zu bestimmen. Nachteilig ist, dass es bei bestimmten Konstellationen zu Mehrdeutigkeiten führen kann.
Verteilung der Sitze nach Sainte-Laguë/Schepers
Der deutsche Physiker Hans Schepers, seinerzeit Leiter der Gruppe Datenverarbeitung des Deutschen Bundestages, schlug 1980 eine Modifikation des Sitzzuteilungsverfahrens nach d’Hondt vor, um die Benachteiligung kleinerer Parteien bei diesem Verfahren zu vermeiden. Das von Schepers vorgeschlagene Verfahren kommt mit einer anderen Berechnungsmethode zu identischen Ergebnissen wie das 1912 von dem französischen Mathematiker André Sainte-Laguë entwickelte Verfahren.
Ab der nächsten Landtagswahl – regulär im Herbst 2027 – erfolgt eine der Umstellung des Sitzverteilungsverfahrens auf das Divisorverfahren mit Standardrundung (Sainte-Laguë/Schepers).
Bei diesem Verfahren werden die jeweiligen Anzahlen der Zweitstimmen für die einzelnen Parteien durch einen gemeinsamen Divisor geteilt. Die sich ergebenden Quotienten werden standardmäßig zu Sitzzahlen gerundet, das heißt bei einem Bruchteilsrest von mehr oder weniger als 0,5 wird auf- oder abgerundet, bei einem Rest von genau gleich 0,5 entscheidet das Los. Der Divisor wird dabei so bestimmt, dass die Sitzzahlen in der Summe mit der Gesamtzahl der zu vergebenden Mandate übereinstimmen. Zur Berechnung gibt es drei verschiedene Methoden, die im Ergebnis rechnerisch gleich und damit rechtlich gleichwertig sind: das Höchstzahlverfahren, das Rangmaßzahlverfahren und das iterative Verfahren.
Die drei Berechnungsmethoden nach Sainte-Laguë/Schepers
Diese Methode folgt dem Gedanken des Verfahrens nach d’Hondt, wobei die jeweilige Stimmenanzahl durch 0,5, 1,5, 2,5 usw. geteilt und die Sitze wiederum fortlaufend nach absteigenden Höchstzahlen zugeteilt werden. Hintergrund ist, dass bei der Berechnung nach d’Hondt der volle Anspruch auf einen Sitz zugrunde gelegt wird und deshalb ganze Zahlen zur Teilung verwendet werden, wodurch aber kleinere Parteien unverhältnismäßig spät den ersten Zugriff und weitere erhalten. Demgegenüber sind hier die Zuteilungsvoraussetzungen für einen Sitz herabgesetzt, so dass der Zugriff bereits dann erfolgt, wenn die Voraussetzungen hierfür erst zur Hälfte erfüllt sind, wenn also Anspruch auf mehr als einen halben Sitz besteht.
Hier werden statt der Höchstzahlen die Kehrwerte betrachtet und die Sitze fortlaufend nach diesen aufsteigenden Rangmaßzahlen beschrieben.
Nach dieser Methode wird im ersten Schritt eine Näherungszuteilung berechnet, indem die Gesamtanzahl aller zu berücksichtigenden Stimmen durch die Gesamtanzahl der zu verteilenden Sitze geteilt und auf diese Weise ein vorläufiger Zuteilungsdivisor ermittelt wird. Etwa verbleibende Diskrepanzen werden in den folgenden Schritten durch Herauf- oder Herabsetzung des Zuteilungsdivisors so lange abgebaut, bis die Endzuteilung erreicht ist, bei der die Sitzzuteilung mit der Anzahl der zu vergebenden Sitze übereinstimmt.