Landtagswahlen

Schülerin hält einen Musterstimmzettel in der Hand.

Verteilung der Sitze

5-Prozent-Klausel

Nur Parteien, die bei der Wahl die Fünf-Prozent-Grenze überwinden, werden bei der Sitzverteilung berücksichtigt (Fünf-Prozent-Klausel). Diese Sperrklausel verhindert eine Zersplitterung des Parlaments und gewährleistet seine politische Arbeitsfähigkeit.

Verteilung der Sitze nach d'Hondt

Das von dem belgischen Rechtswissenschaftler Professor Victor d'Hondt (1841-1901) 1882 entwickelte mathematische Verfahren wurde in Niedersachsen bis zu den Landtagswahlen 2022 eingesetzt, um die Zusammensetzung des Landtages zu errechnen

Das d'Hondtsche Höchstzahlverfahren ermittelt, wie viele Mandate auf jede Partei nach den für sie abgegebenen Zweitstimmen entfallen. Von dieser Zahl werden die errungenen Direktmandate abgezogen. Hat eine Partei mehr Sitze errungen, als ihr nach dem d'Hondtschen Höchstzahlverfahren zustehen, so behält sie diese Sitze als Überhangmandate. Damit dennoch die relative Stimmengewichtung unter den im Landtag vertretenen Parteien erhalten bleibt, wird zunächst die Mindestzahl der Sitze um die doppelte Zahl der Überhangmandate erhöht. Dann findet auf der Grundlage dieser Gesamtsitzzahl eine neue Verteilung der Mandate auf alle in den Landtag einziehenden Parteien statt. Ein Vorteil des Verfahrens besteht darin, dass es einem einfachen Algorithmus folgt und geeignet ist, eine Reihenfolge zu bestimmen. Nachteilig ist, dass es bei bestimmten Konstellationen zu Mehrdeutigkeiten führen kann.

Verteilung der Sitze nach Sainte-Laguë/Schepers

Der deutsche Physiker Hans Schepers, seinerzeit Leiter der Gruppe Datenverarbeitung des Deutschen Bundestages, schlug 1980 eine Modifikation des Sitzzuteilungsverfahrens nach d’Hondt vor, um die Benachteiligung kleinerer Parteien bei diesem Verfahren zu vermeiden. Das von Schepers vorgeschlagene Verfahren kommt mit einer anderen Berechnungsmethode zu identischen Ergebnissen wie das 1912 von dem französischen Mathematiker André Sainte-Laguë entwickelte Verfahren.

Ab der nächsten Landtagswahl – regulär im Herbst 2027 – erfolgt eine der Umstellung des Sitzverteilungsverfahrens auf das Divisorverfahren mit Standardrundung (Sainte-Laguë/Schepers). 

Bei diesem Verfahren werden die jeweiligen Anzahlen der Zweitstimmen für die einzelnen Parteien durch einen gemeinsamen Divisor geteilt. Die sich ergebenden Quotienten werden standardmäßig zu Sitzzahlen gerundet, das heißt bei einem Bruchteilsrest von mehr oder weniger als 0,5 wird auf- oder abgerundet, bei einem Rest von genau gleich 0,5 entscheidet das Los. Der Divisor wird dabei so bestimmt, dass die Sitzzahlen in der Summe mit der Gesamtzahl der zu vergebenden Mandate übereinstimmen. Zur Berechnung gibt es drei verschiedene Methoden, die im Ergebnis rechnerisch gleich und damit rechtlich gleichwertig sind: das Höchstzahlverfahren, das Rangmaßzahlverfahren und das iterative Verfahren.

Leere Stühle im Plenarsaal
Es gibt verschiedene Auszählverfahren für die Verteilung der Sitze. (© Focke Strangmann)
Ausfüllen eines Wahlzettels
Wahlzettel bei der Landtagswahl. (© Niedersächsischer Landtag)

Die drei Berechnungsmethoden nach Sainte-Laguë/Schepers


Karte mit den Wahlkreisen in Niedersachsen.

Wahlverfahren, Wahlsystem

Wie viele Abgeordnete sitzen im Landtag? Wir werden die Sitze verteilt? Und welche Grundsätze gelten für die Wahl?

Blick durch Glasscheiben auf Rednerpult

Wählen und gewählt werden

Aktives und passives Wahlrecht: was gilt in Niedersachsen.

Ausschnitt eines Stimmzettels

Weiterführende Informationen

Grundzüge des Wahlrechts, die Wahlkreiseinteilung, rechtliche Grundlagen, Filme, Erklärgrafiken und Texte rund um die Wahl – kompakt für Sie zusammengestellt.