Infos vom Landtag
Ausnahmen bei Petitionen
Im Grund-Gesetz im Artikel 17 steht:
Jeder Mensch darf Petitionen schreiben.
Jeder Mensch darf das alleine tun.
Oder mit anderen Menschen zusammen.
Manchmal gibt es Ausnahmen für Petitionen.
Das bedeutet:
Sie können nicht Alles mit einer Petition machen.
Und der Niedersächsische Landtag bearbeitet Ihre Petition nicht immer.
In diesem Text stehen ein paar Beispiele für Ausnahmen:
Beispiel 1: Ihre Unterschrift fehlt
Dann ist Ihre Petition nicht gültig.
Der Landtag bearbeitet Ihre Petition nicht, wenn Sie Ihre Petition nicht unterschreiben.
Beispiel 2: Der Bundestag bearbeitet Ihre Petition
Manchmal ist der Bundestag in Berlin für Ihre Petition zuständig.
Dann geht es in Ihrer Petition um eine Sache, die für Deutschland gültig sein soll.
Und nicht nur für Niedersachsen.
Wenn Sie zum Beispiel möchten, das Raser auf Autobahnen mehr Geld-Strafe zahlen müssen.
Dann müssen Sie Ihre Petition an den Petitions-Ausschuss vom Deutschen Bundestag schicken.
Das ist die Adresse:
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Beispiel 3: Der Landtag von einem anderen Bundes-Land bearbeitet Ihre Petition
Wenn es um eine Behörde
aus einem anderen Bundes-Land geht.
Eine Behörde ist zum Beispiel ein Arbeits-Amt.
Dann ist der Petitions-Ausschuss vom anderen Bundes-Land zuständig.
Beispiel 4: Sie können nur eine Klage einreichen und keine Petition
Der Landtag darf nicht über alle Sachen entscheiden.
Viele Sachen müssen von einem Gericht geregelt werden.
Dann muss man zu einem Anwalt oder zu einer Anwältin gehen.
Und sich vor einem Gericht beschweren.
Dazu sagt man auch:
Man muss eine Klage einreichen.
Das Gericht entscheidet dann mit einem Gerichts-Urteil.
Beispiel 5: Sie beschweren sich über ein Gerichts-Urteil
Sie haben eine Beschwerde über ein Gerichts-Urteil.
Sie sagen:
Der Richter oder die Richterin hat etwas falsch gemacht.
Dann können Sie vor einem anderen Gericht klagen.
Das nennt man dann: Berufungs-Verfahren oder Revisions-Verfahren.
Aber sie können keine Petition einreichen.
Der Landtag ist nicht zuständig.
Er darf Gerichts-Urteile nicht inhaltlich prüfen.
Das steht so im Grund-Gesetz.
Der Landtag darf nur prüfen lassen:
Ob der Richter seine Dienst-Pflicht verletzt hat.
Oder ob die Richterin ihre Dienst-Pflicht verletzt hat.
Beispiel 6: Sie haben einen privaten Streit:
Wenn Sie mit Nachbarn und Nachbarinnen Streit haben.
Oder mit Verwandten.
Oder Geschäfts-Partnern und Geschäfts-Partnerinnen.
Dann ist der Landtag nicht zuständig.
Sie können zu einem Anwalt oder einer Anwältin gehen.
Vielleicht können Sie vor einem Gericht klagen.
Dann werden Ihre Zuschriften auch nicht bearbeitet:
- Wenn sie Ihre Meinung zu einer politischen Entscheidung sagen.
- Wenn man nicht überprüfen kann, um was es eigentlich geht.
- Wenn Sie in Ihrem Text jemand beleidigen oder beschimpfen.
- Oder wenn Sie Ihren Namen nicht dazu schreiben.