Infos vom Landtag

Der Portikus des Leineschlosses, darüber das Logo für die Leichte Sprache

Das Landtags-Plenum

Das Landtags-Plenum ist eine Versammlung von allen Abgeordneten im Landtag.

Man sagt auch kurz: Plenum.

Das Plenum gibt es an 3 bis 4 Tagen in jedem Monat.

An diesen Tagen versammeln sich alle Abgeordneten im Landtag.

 

Im Plenum sprechen die Abgeordneten miteinander.

Die Abgeordneten können über neue Gesetze entscheiden.

Sie können auch Gesetze ändern, die es schon gibt.

 

Wenn die Abgeordneten über ein Gesetz entscheiden, gilt das sogenannte Mehrheits-Prinzip.

Das bedeutet:

Ist mehr als die Hälfte von den Abgeordneten dafür?

Dann ist das Gesetz angenommen.

Das Gesetz soll dann in Niedersachsen gelten.

Man sagt auch: Das Gesetz wird verabschiedet.

 

Abgeordnete können Fragen an die Landes-Regierung stellen.

Bei den Fragen geht es zum Beispiel darum,

  • was die Landes-Regierung gemacht hat
  • oder was die Landes-Regierung noch plant.

Die Landes-Regierung muss dann darauf schnell antworten.

 

Die Abgeordneten bestimmen:

  • Wie viel Geld darf die Landes-Regierung ausgeben?
  • Und wofür darf die Landes-Regierung das Geld ausgeben?

 

Das Plenum im Landtag ist öffentlich.

Das heißt:

Jeder kann das Plenum besuchen und zuhören.

Aber man muss sich dafür anmelden

Wie das geht, können Sie hier lesen.

 

Zeichnung einer Versammlung vieler Menschen
Versammlung: Viele Menschen kommen zusammen. (© Reinhild Kassing)
Flaggen am Plenarsaal
Wenn Landtags-Plenum ist, sehen Sie draußen die drei Fahnen. Von links: Europa - Deutschland - Niedersachsen. (© Focke Strangmann )

Die Texte sind übersetzt und geprüft nach den Regeln für Leichte Sprache vom Netzwerk Mensch Zuerst
Hannoversche Werkstätten gem. GmbH Büro für Leichte Sprache im Jahr 2017.

Das Büro für Leichte Sprache von der Lebenshilfe Bremen hat die Texte überarbeitet und nochmal geprüft im Jahr 2021.