Infos vom Landtag
Die Leitung vom Landtag
Die Landtags-Präsidentin leitet den Landtag.
Dabei helfen ihr das Präsidium und der Ältestenrat.
Präsidium und Ältestenrat wird unten im Text erklärt.
Landtags-Präsidentin
Die Landtags-Präsidentin ist die Chefin von den Abgeordneten.
Die Landtags-Präsidentin ist auch die Chefin von der Landtags-Verwaltung.
Die Landtags-Präsidentin leitet die Sitzungen im Landtag gerecht und unparteiisch.
Das heißt:
Sie behandelt alle Fraktionen gleich.
Die Präsidentin vom Landtag führt die Abstimmungen durch.
Zum Beispiel eine Abstimmung zu einem neuen Gesetz.
Die Landtags-Präsidentin passt auf, dass sich alle an die Regeln im Landtag halten.
Präsidium
Die Abgeordneten entscheiden:
- Wer soll Präsident oder Präsidentin sein?
- Wer sollen die Stellvertreter sein?
- Wer sollen die Schriftführer sein?
Diese Personen sind dann zusammen das Präsidium.
Diese Personen müssen auch alle Abgeordnete sein.
Das Präsidium hilft der Landtags-Präsidentin bei ihrer Arbeit.
Ältestenrat
Noch eine andere Arbeitsgruppe gibt es im Landtag.
Diese Arbeitsgruppe heißt: Ältestenrat.
Auch im Ältestenrat sind Abgeordnete aus allen Fraktionen.
Diese Personen sind nicht die ältesten.
Aber sie kennen sich besonders gut aus.
Der Ältestenrat hilft der Landtags-Präsidentin bei ihrer Arbeit.
Der Ältestenrat entscheidet auch, was die Abgeordneten im Plenum besprechen.
Der Ältestenrat macht dazu einen Plan.
Das nennt man dann Tages-Ordnung.
Die Texte sind übersetzt und geprüft nach den Regeln für Leichte Sprache vom Netzwerk Mensch Zuerst
Hannoversche Werkstätten gem. GmbH Büro für Leichte Sprache im Jahr 2017.
Das Büro für Leichte Sprache von der Lebenshilfe Bremen hat die Texte überarbeitet und nochmal geprüft im Jahr 2021.