Infos vom Landtag
Diese Fachleute bearbeiten Ihre Petition
Der Petitions-Ausschuss oder ein anderer Fach-Ausschuss
Bürger und Bürgerinnen wählen den Landtag für eine Wahl-Periode.
Eine Wahl-Periode sind 5 Jahre.
Der Landtag bekommt in einer Wahl-Periode etwa 6-Tausend Petitionen .
Der Landtag muss jede Petition bearbeiten.
Die Verwaltung vom Landtag prüft zuerst:
- ist es eine Petition?
- darf und kann es der Landtag bearbeiten?
Das steht so im Grund-Gesetz in Artikel 17.
Der Landtags-Präsident oder die Landtags-Präsidentin geben die Petition an den Petitions-Ausschuss weiter.
Der Petitions-Ausschuss muss beraten:
Was soll mit der Petition gemacht werden?
Ausnahme:
Wenn sich ein anderer Ausschuss schon mit einem Thema beschäftigt.
Dann bearbeitet der Ausschuss auch die Petition zu dem Thema.
Und nicht der Petitions-Ausschuss.
Der Petitions-Ausschuss oder der Fach-Ausschuss macht einen Vorschlag:
Was mit der Petition gemacht werden soll.
Der Landtag bespricht den Vorschlag im Plenum.
Und der Landtag entscheidet im Plenum:
Das soll mit der Petition gemacht werden.
Der Landtag macht das in einer öffentlichen Sitzung.
Öffentlich bedeutet:
Jeder darf dabei sein.
Der Landtags-Präsident oder die Landtags-Präsidentin schickt zum Schluss einen Brief mit der Entscheidung an den Petent oder die Petentin.
Die Antwort kann auch von den Vize-Präsidenten kommen.
Oder von den Vize-Präsidentinnen.