Infos vom Landtag

Der Portikus des Leineschlosses, darüber das Logo für die Leichte Sprache

Infos für Ihre Petition im Internet

 

Wir erklären:

Wie Sie Ihre Petition im Internet machen können.

Und was der Landtag macht.

Wenn der Landtag Ihre Petition bekommt.   

 

Eine Petition im Internet nennt man Online-Petition.

Online ist ein englisches Wort.

Es bedeutet: im Internet.

Man spricht es so aus: on-lain.

 

Der Landtag hat für Ihre Petition Formulare.

Auf der Internet-Seite vom Landtag.

Sie können Ihren Text in diese Formulare schreiben.

Es gibt 2 Möglichkeiten:

 

Einzel-Petition im Internet:

Sie schreiben Ihren Petitions-Text in ein Formular auf der Internet-Seite vom Landtag.

Das Formular in schwerer Sprache finden Sie hier.

Mehr Infos dazu in Leichter Sprache finden Sie hier.

 

Öffentliche Petition im Internet:

Sie schreiben Ihre Bitte oder Beschwerde in ein Formular.

Genau wie bei der Einzel-Petition im Internet.

Jeder kann Ihre Petition lesen.

Jeder kann Ihre Petiton im Internet unterstützen.

Weil jeder auch mit unterschreiben kann.

Das ist dann eine Öffentliche Petition.

Das Formular in schwerer Sprache finden Sie hier.

Mehr Infos dazu in Leichter Sprache finden Sie hier.

 

Sie möchten eine Öffentliche Petition unterstützen:

Die Infos in Leichter Sprache dazu finden Sie hier.

 

Sie möchten sich eine Öffentliche Petition ansehen:

Die Infos in Leichter Sprache dazu finden Sie hier.

 

Sie möchten ein Formular

für Ihre Petition im Internet nutzen:

 

Sie füllen zuerst das Formular für Ihre Petition aus.

Sie schreiben zum Beispiel Ihren Namen und ihre Adresse in das Formular.

Und Sie schreiben Ihren Petitions-Text.

Sie können die Petition dann gleich an den Landtag schicken.

Sie klicken einfach zum Schluss im Formular auf: Petition senden.

 

Das macht der Landtag, wenn er Ihre Petition bekommt:

Der Landtag schickt Ihnen eine Mail an Ihre Mail-Adresse.

In dieser Mail ist dann ein Link.

 

Das müssen Sie machen, wenn Sie die Petition wirklich machen möchten:

Sie machen die Mail vom Landtag auf.

Sie klicken auf den Link von der Mail.

Sie sagen damit:

Sie möchten die Petition machen.

Sie müssen die Petition nicht unterschreiben.

Der Landtag kann Ihre Petition erst dann bearbeiten:

Wenn Sie auf den Link von der Mail geklickt haben.     

 

Sie bekommen einen Brief vom Landtag:

Der Landtag schickt Ihnen eine Eingangs-Bestätigung in einem Brief.

In dem Brief steht:

  • Dass der Landtag Ihre Petition bekommen hat.
  • Welche Bearbeitungs-Nummer Ihre Petition hat.
  • Wie der Landtag Ihre Petition bearbeitet.
  • Wie der Landtag entscheiden darf.    

Der Landtag prüft danach Ihre Petition noch genau:

  • Ob der Landtag die Petition weiter-bearbeitet.
  • Oder ob der Landtag die Petition weiter-gibt.

Zum Beispiel an den Petitions-Ausschuss vom Bundestag.

 

Wenn der Landtag Ihre Petition nicht bearbeitet:

Dann bekommen Sie eine Info in einem Brief.

Infos für Ihre Petition im Internet

Einzel-Petitionen

Infos dazu

Öffentliche Petitionen

Infos dazu

So unterstützen Sie eine Öffentliche Petition

Infos dazu

Öffentliche Petition ansehen

Infos dazu

Petitionen in Niedersachsen

zurück zur Einleitung