Infos vom Landtag

Der Portikus des Leineschlosses, darüber das Logo für die Leichte Sprache

Öffentliche Petition

 

Sie können Ihre Petition ins Internet stellen.

Ins Internet stellen bedeutet:

Andere Menschen können die Petition im Internet sehen.

Und im Internet lesen.

 

Sie schreiben Ihre Bitte oder Beschwerde in ein Formular.

Genau wie bei der Einzel-Petition auf der Internet-Seite vom Landtag.

Das Formular für die Öffentliche Petition in schwerer Sprache finden Sie hier.

 

Wichtig:

Jeder kann Ihre Petition im Internet unterstützen.

Weil jeder auch mit-unterschreiben kann.

Die Menschen zeigen damit:

Wir haben die gleiche Meinung.

Die Menschen sind dann Unterstützer und Unterstützerinnen.

Und die Petition ist dann eine Öffentliche Petition.

 

Ein Beispiel für eine Öffentliche Petition:

Sie wollen vielleicht:

Es soll nichts kosten, wenn Menschen Bus und Bahn fahren.

Und Sie wollen Unterstützer und Unterstützerinnen für Ihre Petition.

Viele Menschen sollen mit-machen.

Darum machen Sie eine Öffentliche Petition.

 

Wenn Unterstützer und Unterstützerinnen die Petion unter-schreiben:

Dann ist das eine Elektronische Mit-Zeichnung.

Dafür haben die Unterstützer und Unterstützerinnen 6 Wochen Zeit.

Diese Zeit heißt Mitzeichnungs-Frist.

 

Wenn die Petition mindestens 5-Tausend Unterstützer und Unterstützerinnen hat:

Dann wird der Petent oder die Petentin vom Landtag ins Landtags-Gebäude eingeladen.

Die Abgeordneten vom Petitions-Ausschuss beraten danach.

Was mit der Petition passieren soll.

Und die Abgeordneten entscheiden über die Petition.

 

Sie finden die Entscheidung vom Petitions-Ausschuss im Internet.

Auf der Internet-Seite vom Landtag.

Sie finden im Internet auch eine Liste.

In der Liste stehen alle diese Petitionen:

Petitionen von denen die Mit-Zeichnungs-Frist zu Ende ist.

Die Internet-Seite vom Landtag in schwerer Sprache finden Sie hier.

 

Das ist wichtig:

Der Text der Petiton darf keine Schimpf-Wörter haben.

Im Text sind nur wichtige Informationen.

Und Ihre Petition kann nur ins Internet,

wenn Ihre Petition für viele Menschen wichtig ist.

Wenn die Petition weniger als 5-Tausend Unterstützer und Unterstützerinnen hat:

Dann lädt der Landtag den Petenten oder die Petentin nicht ein.

Aber der Landtag bearbeitet die Petition weiter.

 

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