Infos vom Landtag
Öffentliche Petition
Sie können Ihre Petition ins Internet stellen.
Ins Internet stellen bedeutet:
Andere Menschen können die Petition im Internet sehen.
Und im Internet lesen.
Sie schreiben Ihre Bitte oder Beschwerde in ein Formular.
Genau wie bei der Einzel-Petition auf der Internet-Seite vom Landtag.
Das Formular für die Öffentliche Petition in schwerer Sprache finden Sie hier.
Wichtig:
Jeder kann Ihre Petition im Internet unterstützen.
Weil jeder auch mit-unterschreiben kann.
Die Menschen zeigen damit:
Wir haben die gleiche Meinung.
Die Menschen sind dann Unterstützer und Unterstützerinnen.
Und die Petition ist dann eine Öffentliche Petition.
Ein Beispiel für eine Öffentliche Petition:
Sie wollen vielleicht:
Es soll nichts kosten, wenn Menschen Bus und Bahn fahren.
Und Sie wollen Unterstützer und Unterstützerinnen für Ihre Petition.
Viele Menschen sollen mit-machen.
Darum machen Sie eine Öffentliche Petition.
Wenn Unterstützer und Unterstützerinnen die Petion unter-schreiben:
Dann ist das eine Elektronische Mit-Zeichnung.
Dafür haben die Unterstützer und Unterstützerinnen 6 Wochen Zeit.
Diese Zeit heißt Mitzeichnungs-Frist.
Wenn die Petition mindestens 5-Tausend Unterstützer und Unterstützerinnen hat:
Dann wird der Petent oder die Petentin vom Landtag ins Landtags-Gebäude eingeladen.
Die Abgeordneten vom Petitions-Ausschuss beraten danach.
Was mit der Petition passieren soll.
Und die Abgeordneten entscheiden über die Petition.
Sie finden die Entscheidung vom Petitions-Ausschuss im Internet.
Auf der Internet-Seite vom Landtag.
Sie finden im Internet auch eine Liste.
In der Liste stehen alle diese Petitionen:
Petitionen von denen die Mit-Zeichnungs-Frist zu Ende ist.
Die Internet-Seite vom Landtag in schwerer Sprache finden Sie hier.
Das ist wichtig:
Der Text der Petiton darf keine Schimpf-Wörter haben.
Im Text sind nur wichtige Informationen.
Und Ihre Petition kann nur ins Internet,
wenn Ihre Petition für viele Menschen wichtig ist.
Wenn die Petition weniger als 5-Tausend Unterstützer und Unterstützerinnen hat:
Dann lädt der Landtag den Petenten oder die Petentin nicht ein.
Aber der Landtag bearbeitet die Petition weiter.