Online-Petitionen / Öffentliche Petitionen
Einreichen einer Online-Petition/Öffentlichen Petition
Auf dieser Seite finden Sie die verschiedenen Möglichkeiten, die Sie haben, um eine Petition online einzureichen oder mitzuzeichnen. Füllen Sie bitte die Felder des passenden Online-Formulars aus und schließen Sie Ihre Eingabe durch Anwählen des Links „Petition senden“ ab. Daraufhin erhalten Sie vom Niedersächsischen Landtag eine automatisch generierte und an die von Ihnen im Petitionsformular angegebene E-Mail-Adresse gerichtete Bestätigungsmail, die wiederum mit einem Link versehen ist. Mit dem Anklicken dieses Links bestätigen Sie, dass Sie die Petition einreichen wollen. Auf diese Weise wird die sonst erforderliche persönliche Unterschrift entbehrlich. Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung Ihrer Petition erst nach dem Anklicken des Ihnen übersandten Links möglich ist.
Auf postalischem Weg erhalten Sie anschließend eine schriftliche Eingangsbestätigung, mit der Ihnen die individuelle Petitionsnummer, unter der die gesamte weitere Bearbeitung stattfindet, mitgeteilt wird. Zudem erhalten Sie Hinweise zum Bearbeitungsverfahren und zu den Beschlussmöglichkeiten des Landtages. Sollte sich bei der weiteren Prüfung ergeben, dass der Niedersächsische Landtag für Ihr Anliegen nicht zuständig ist, erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung. Im Regelfall würde Ihre Petition auch von hier aus an die zuständige Stelle weitergeleitet werden.
Die Hinweise zum Datenschutz in Petitionsverfahren finden Sie hier.
Diese Möglichkeiten haben Sie:
Sie haben die Möglichkeit, eine Petition zu einem bestimmten, auch persönliche Belange betreffenden Anliegen über das Online-Formular einzureichen. Die in einer solchen Petition vorgetragenen Sachverhalte werden vom Landtag unter Wahrung des Datenschutzes behandelt; der Petitionsausschuss berät darüber in nicht öffentlicher Sitzung. Das für eine solche Petition vorgesehene Online-Formular rufen Sie hier auf.
Sie haben auch die Möglichkeit, Petitionen mit der Bitte an den Landtag zu richten, sie auf seiner Internetseite zu veröffentlichen, um deren elektronische Mitzeichnung zu ermöglichen. Die Veröffentlichung setzt voraus, dass der Gegenstand der Eingabe von öffentlichem Interesse ist und in angemessenem Umfang sachlich dargestellt wird. Findet eine Öffentliche Petition innerhalb der Mitzeichnungsfrist von sechs Wochen mindestens 5000 Unterstützerinnen und Unterstützer, hört der Petitionsausschuss die Petentin oder den Petenten in einer öffentlichen Ausschusssitzung an. Die abschließenden Beratungsergebnisse von Öffentlichen Petitionen veröffentlicht der Landtag nach einem entsprechenden Beschluss des Plenums auf seiner Website. Wenn Sie dem Landtag eine solche Eingabe zuleiten möchten, verwenden Sie bitte das hier zur Verfügung stehende Formular.
Hier können Sie Öffentliche Petitionen mitzeichnen. Rufen Sie dazu zunächst dieses Formular auf.
Wählen Sie dann die Petition, die Sie mitzeichnen möchten aus und klicken das Feld „Petition mitzeichnen“ an. Füllen Sie bitte die Felder des Online-Formulars aus und schließen Sie Ihre Eingabe durch Anwählen des Links „Mitzeichnung senden“ ab. Daraufhin erhalten Sie vom Niedersächsischen Landtag eine automatisch generierte und an die von Ihnen im Petitionsformular angegebene E-Mail-Adresse gerichtete Bestätigungsmail, die wiederum mit einem Link versehen ist. Mit dem Anklicken dieses Links und dem Button im nachfolgend erscheinenden Browserfenster bestätigen Sie, dass Sie die Petition mitzeichnen wollen. Auf diese Weise wird die sonst erforderliche persönliche Unterschrift entbehrlich. Bitte beachten Sie, dass ihre Mitzeichnung der Petition erst nach dem Anklicken des Ihnen übersandten Links registriert wird.
Die nachfolgenden Links führen Sie zu einer Übersicht der Eingaben, die auf der Internetseite des Niedersächsischen Landtages veröffentlicht wurden und bei denen die Mitzeichnungsfrist abgelaufen ist oder die noch in Bearbeitung sind. Soweit in der Mitzeichnungsfrist das erforderliche Quorum von 5.000 Mitzeichnungen nicht erreicht wurde, werden die Eingaben als „normale“ Petitionen durch den Landtag weiterbearbeitet:
Auf Ersuchen der Petentin oder des Petenten kann die Präsidentin des Landtages eine Petition zur elektronischen Mitzeichnung auf der Internetseite des Landtages veröffentlichen, wenn der Petitionsausschuss dies empfiehlt; ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht daher nicht. Die Veröffentlichung setzt voraus, dass der Gegenstand der Eingabe von öffentlichem Interesse ist und in angemessenem Umfang sachlich dargestellt wird. Die Mitzeichnung wird für die Dauer von sechs Wochen (ab dem Tag der Veröffentlichung) ermöglicht. Wird eine öffentliche Petition innerhalb der Mitzeichnungsfrist von mindestens 5000 Personen unterstützt, so hört der Petitionsausschuss die Petentin oder den Petenten in einer Ausschusssitzung mündlich an. Das abschließende Beratungsergebnis zu einer öffentlichen Petition veröffentlicht der Landtag auf seiner Internetseite.