Plenar-TV Landtag Niedersachsen
Nutzungsbedingungen für Plenar-TV
Nur die jeweiligen Rednerinnen und Redner haben umfassende Nutzungsrechte an den Videoausschnitten der eigenen Redebeiträge. Dies beinhaltet insbesondere die Veröffentlichung auf ihren eigenen Webseiten oder Social-Media-Kanälen. Bei der Veröffentlichung ist die Quelle in folgender Form anzugeben: „Niedersächsischer Landtag“. Die Quellenangabe muss dem Material eindeutig zuzuordnen sein.