Pressemitteilung 2024-06-04

„Europa (un)limited“: 71. Europäischer Wettbewerb – Ehrung im Landtag

Es gibt sie zwischen Ländern und in den Köpfen, sie können Orientierung geben oder Ausgrenzung schaffen: Grenzen. Bei der 71. Auflage des Europäischen Wettbewerbs stehen unter dem Titel „Europa (un)limited“ sämtliche Facetten europäischer Grenzen im Fokus. Der Wettbewerb möchte Kreativität und Europakompetenz gleichermaßen fördern. Auf Einladung von Landtagspräsidentin Hanna Naber werden am 11. Juni 2024 die diesjährigen Preisträgerinnen und Preisträger aus Niedersachsen im Forum des Niedersächsischen Landtages geehrt.

Die ausgezeichneten Schülerinnen und Schüler sowie deren Lehrkräfte werden von Landtagsvizepräsidentin Meta Janssen-Kucz um 10:30 Uhr im Forum begrüßt. Im Anschluss wird der Staatssekretär des Niedersächsischen Kultusministeriums Marco Hartrich sprechen und Claudia Kirsten, niedersächsische Landesbeauftragte des Wettbewerbes, Informationen zum Wettbewerb geben. Nach der Preisverleihung erhalten die Ausgezeichneten eine Führung durch das Landtagsgebäude.

In diesem Jahr nahmen 2.179 Schülerinnen und Schüler von 73 Schulen aus ganz Niedersachsen am Traditionswettbewerb teil. Sie reichten 939 Arbeiten zu unterschiedlichen Aufgaben ein. Die Preisträgerinnen und Preisträger aus Niedersachsen können online bereits eingesehen werden. Vertiefende Informationen zum Wettbewerb finden sich auf dessen Website.

Landtagspräsidentin Hanna Naber sagt: „Europa beeinflusst den Alltag von uns allen auf entscheidende Weise – und dennoch ist die Europäische Union für viele ein abstraktes Konstrukt. Formate wie der Europäische Wettbewerb machen den europäischen Gedanken greifbar. Da nun erfreulicherweise bereits 16-Jährige ihre Stimme für Europa einbringen dürfen, ist europapolitische Bildungsarbeit noch wichtiger geworden.“

Hinweis

Medienschaffende sind herzlich eingeladen, über die Veranstaltung zu berichten. Es wird um Anmeldung an presselandtag@lt.niedersachsen.de  gebeten. Das Einverständnis zur Anfertigung und Veröffentlichung von Bildaufnahmen wird im Vorfeld vom Veranstalter von den Teilnehmenden bzw. im Falle Minderjähriger von deren Erziehungsberechtigten eingeholt und rechtzeitig vor Beginn bekanntgegeben.