Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben auch Einfluss auf die Plenarsitzung im März. In der Ältestenratssitzung am Mittwoch dieser Woche bestand fraktionsübergreifend Einigkeit, die nächste Plenarsitzung angesichts der Infektionsgefahr auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren. So wird der Landtag lediglich für einen Sitzungstag am Mittwoch, den 25. März 2020, zusammenkommen. Die Tagesordnung steht maßgeblich im Zeichen der Herausforderungen, die die Ausbreitung des Corona-Virus mit sich bringt.
Landtagspräsidentin Dr. Gabriele Andretta hat im Einvernehmen mit den Leitungsgremien des Landtages Vorsichtsmaßnahmen erlassen, um Infektionsgefahren bei der parlamentarischen Arbeit möglichst zu vermeiden. Dabei sind die Verhaltensempfehlungen des Robert-Koch-Instituts handlungsleitend.
Die reguläre Sitzordnung wird vorerst abgeändert, um den erforderlichen Abstand zwischen den Abgeordneten wahren zu können. Die Rahmenbedingungen für Abstimmungen werden so angepasst, dass alle Notwendigkeiten zum Infektionsschutz eingehalten werden. Besucherinnen und Besucher können die Plenarsitzung nicht vor Ort, aber über einen Livestream verfolgen. Darüber hinaus wird es vermehrt Desinfektionen aller Kontaktflächen in den sitzungsrelevanten Bereichen des Landtages geben.
Landtagspräsidentin Dr. Gabriele Andretta betont: „Diese besonderen Zeiten bedürfen besonderer Anpassungen. Trotz aller Widrigkeiten ist der Niedersächsische Landtag funktions- und arbeitsfähig und leistet seinen Beitrag zur Bewältigung der Corona-Krise. Es werden sämtliche Vorkehrungen zum Schutz aller am Plenarbetrieb Beteiligten getroffen.“