Angesichts der heutigen Presseberichterstattung zur Anpassung der Grund- und Aufwandsentschädigung der Mitglieder Landtages gibt die Landtagsverwaltung folgende Erläuterungen zur Klarstellung:
Das Niedersächsische Abgeordnetengesetz sieht vor, dass die Grundentschädigung der Abgeordneten und ihre Aufwandsentschädigung, die die Kosten ihrer Mandatstätigkeit decken soll, jedes Jahr zum 1. Juli an die Einkommens- bzw. Preisentwicklung in Niedersachsen angepasst wird. Entsprechend diesen gesetzlichen Regelungen hat das Landesamt für Statistik (LSN) mit Schreiben vom 01.04.2020 mitgeteilt, dass die Grundentschädigung der Abgeordneten aufgrund der Einkommensentwicklung in Niedersachsen im Jahr 2019 zum 01.07.2020 um 2,8 % angepasst werden müsste. Die Aufwandsentschädigung der Abgeordneten wäre aufgrund der Preisentwicklung in Niedersachsen im Jahr 2019 um 1,3 % anzupassen. Das Schreiben des LSN hat Frau Landtagspräsidentin Dr. Andretta am 09.04.2020 allen Abgeordneten übersandt (siehe Anlage) und dabei mitgeteilt, dass die Grundentschädigung demnach von 7.175,52 € auf 7.376,43 € steigen müsste und die Aufwandsentschädigung von 1.456,95 € auf 1.475,89 €. Damit diese Anpassungen wirksam werden, bedürfte es entsprechend der gesetzlichen Regelungen einer Bestätigung durch den Landtag. Sieht der Landtag von der Bestätigung der Anpassung ab, bleibt es bei der bisherigen Entschädigungshöhe. Eine jährliche Empfehlung der Diätenkommission ist in diesem gesetzlichen Verfahren nicht vorgesehen und gibt es dementsprechend auch nicht.
Die von der Landtagspräsidentin berufene Diätenkommission hat sich zu Beginn der Wahlperiode im Jahr 2018 mit der Frage der Diätenanpassung für die Abgeordneten befasst. Sie hat damals empfohlen, die bereits in der vergangenen Wahlperiode bestehende Indexregelung zur Anpassung der Grundentschädigung gemäß der Entwicklung des Bruttonominallohnindexes für Niedersachsen fortzuführen, weil sie sich bewährt habe. Außerdem hat sie sich im selben Zusammenhang auch dafür ausgesprochen, die Aufwandsentschädigung jährlich indexbasiert anzupassen.